Lithiumbatterien finden vielfach in Gartengeräten, Laptops, Elektrowerkzeugen und vielen anderen Dingen des täglichen Lebens Anwendung.
Ab dem 01.01.2020 ist unbedingt darauf zu achten, dass eine sogenannte Prüfzusammenfassung vom Hersteller, Vertreiber oder Auftraggeber (!) Ihren Kunden / Empfängern zur Verfügung gestellt wurde, ansonsten darf nicht befördert werden und es droht ein Bußgeld.
Dies muss uns als Ihrem Transportdienstleister angezeigt werden.
Weitere Details sind dem folgendem Dokument zu entnehmen. Bei Rückfragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an unsere Frau Rakowitz – E-Mail senden.