Am 01. Februar 2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten.
Fortan tritt ab diesem Stichtag eine Übergangsfrist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 in kraft, in der es aus zollrechtlicher Sicht zu keinen Änderungen kommt.
Großbritannien ist zwar kein EU-Mitglied mehr, wird aber von der EU weiterhin -bis zum Ende der Übergangsfrist- wie ein Mitgliedstaat behandelt. So findet das EU-Recht in und gegenüber Großbritannien sowie das EU-Zollrecht weiterhin Anwendung.
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