Update 12.01.2021
Die Verkehre nach Großbritannien laufen wieder an und die ersten Erfahrungen zeigen, dass der grundsätzliche Transportverkehr läuft und die Fahrzeuge unsere Depots in Großbritannien ohne große Zeitverzögerung erreichen.
Bei der administrativen Abwicklung hapert es noch und so entstehen unnötige Laufzeiten oder schlimmer noch, zollamtliche Probleme und Kosten. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, jede Sendung so ordnungsgemäß wie eben möglich abzufertigen und alle aufkommenden Fragen vor dem eigentlichen Transport zu klären.
Ganz offensichtlich sind auf beiden Seiten des Ärmelkanals viele aus- bzw. einfuhrtechnische Details noch nicht ganz geklärt oder aber es gibt Interpretationsspielraum, den es eigentlich bei solchen Themen nicht geben sollte.
Bitte beachten Sie daher unbedingt deswegen folgende Punkte und stimmen sich bei Fragen direkt vor der Übergabe Ihrer Sendung mit unserem GB Team ab:
- Alle Sendungen müssen vor Übergabe an den abholenden Fahrer über eine MRN Nummer verfügen, also eine Ausfuhranmeldung haben – auch für Sendungen unter 1.000,00 € Warenwert.
- Wir benötigen unbedingt vorab die notwenigen Dokumente (z.B. Rechnungen) per E-Mail grossbritannien@schmidt-gevelsberg.com
- Bitte stellen Sie sicher, dass alle Informationen zwischen Sendungsdaten und Ausfuhrdokumenten auch identisch sind.
- Verwenden Sie ausschließlich aktuelle Incoterms (keine nationalen Frankaturen wie Frei Haus).
- Geben Sie in den Sendungsdaten immer den Warenwert und einen konkreten Wareninhalt an.
- Bitte geben Sie die Kontaktdaten des Empfängers mit an (Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail), damit die Formalitäten in GB vorab geklärt werden können.
- Sendungen an private Empfänger in GB sollten auch vorher zolltechnisch genau abgestimmt werden, da es sonst zu erhebliche Verzögerungen kommen kann.
Stand 06.01.2021
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU endete am 31.12.2020 die sogenannte Übergangsphase, in der es praktisch keine zolltechnischen Änderungen im Warenverkehr gegeben hat.
Auch wenn es nun gelungen ist, in der letzten Minute ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien zu vereinbaren, so müssen doch ab dem 01.01.2021 jetzt zwingend Zollförmlichkeiten, wie die Abgabe von Zollanmeldungen und Sicherheitserklärungen, erfüllt werden. Damit wird Großbritannien in diesem Kontext faktisch wie ein Drittland behandelt. Ausnahme dabei ist Nordirland, welches weiterhin Teil der Zollunion bleibt.
Wir haben Ihnen in den letzten Monaten immer wieder die zentralen Informationen rund um die nun notwendigen Schritte zur Sendungsabfertigung gegeben, möchten aber an dieser Stelle noch einmal einige besonders wichtige Punkte herausstellen:
- Vor dem Versand muss die Lieferung nach UK beim Zoll angemeldet und genehmigt werden. Es ist zwingend notwendig, dass für alle Sendungen ein Ausfuhrbegleitdokument ABD (ab 1.000,00 € Warenwert) vorhanden ist. Dieses können wir auf Anfrage gerne für Sie beantragen, allerdings müssen wir dann einen Tag vor der Verladung (sogenannte Gestellungsfrist) alle notwendigen Informationen für eine Ausfuhranmeldung vorliegen haben.
- Ihre Ware muss von einer formell und den Vorgaben entsprechenden Warenrechnung begleitet werden. (z.B. Sprache, Warenbeschreibung, Tarifierung, Werte, Ursprungsvermerk und Unterschriften sind zu berücksichtigen).
- Eine Ursprungserklärung (UE) kann bis 6.000 EUR von jedem Handelspartner auf dem Handelspapier im Original 3-fach mit Unterschrift erstellt werden. Ab 6.000 EUR dürfen nur noch Registrierte Ausführer (REX) eine UE abgeben. Die REX-Nummer ist anzugeben.
- Sofern Sie uns die Sendungsdaten per DFÜ oder WEB Order übertragen muss die sogenannte MRN (Movement Reference Number) mit übertragen werden.
- Die Ausfuhrdokumente (ABD, Handelsrechnung, Packing List) sollten vor der Abholung an uns übermittelt werden. In der WEB Order Erfassung wird hierfür kurzfristig eine Möglichkeit geschaffen, ansonsten gerne auch per E-Mail an grossbritannien@schmidt-gevelsberg.com.
- Sofern Sie dem Fahrer Original Dokumente mitgeben, nutzen Sie bitte immer einen Umschlag und beschriften diesen mit EXPORT GB.
- Voraussetzung für alle Formen des Außenhandels ist die so genannte EORI-Nummer. Diese können Sie als Wirtschaftsbeteiligter online unter www.zoll.de beantragen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Zustellung sicher zu stellen, geben Sie uns auch bitte die EORI-Nummer des Käufers mit an.
- Alle diese genannten Verfahren verursachen Kosten, die nach Absprache von Ihnen oder Ihrem Kunden/Lieferanten in UK zu bezahlen sind. Die Verrechnung steuern Sie mit den Incoterms bzw. Frankaturen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Rechte und Pflichten, die aus den jeweiligen Klauseln entstehen. Eine sinnvolle Empfehlung ist sicherlich z.B. die Klausel DAP („frei Haus“ als Frankatur reicht nicht aus).
Schmidt-Gevelsberg hat mit seinen Partner in UK alle Maßnahmen und Abwicklungen definiert, um für Sie einen so reibungslosen Ablauf wie möglich zu gewährleisten. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass es am Anfang noch zu einzelnen Verzögerungen kommen kann. Aber das ganze Team ist sehr zuversichtlich, dass wir bestens vorbereitet sind. Unsere internationalen Fachdisponenten für UK stehen Ihnen selbstverständlich immer gerne für Rückfragen zum Thema Brexit mit Rat und Tat zur Seite:
Export / Import Vereinigtes Königreich
Sinthuja Sriskandarajah
Tel: +49 (0) 2336 / 499 – 243
sinthuja.sriskandarajah@schmidt-gevelsberg.com
Lisa Adams
Tel: +49 (0) 2336 / 499 – 249
lisa.adams@schmidt-gevelsberg.com
Ausfuhranmeldungen / Zollabwicklung
Monika Seidel-Keunecke
Tel: +49 (0) 2336 / 499 – 276
monika.seidel-keunecke@schmidt-gevelsberg.com
Zollbeauftragter
Oliver Simon
Tel: +49 (0) 2336 / 499 – 140
oliver.simon@schmidt-gevelsberg.com