LKW Maut zum 01.07.2018

Die Bundesregierung hat beschlossen, die derzeit erhobene Lkw-Maut zum 01.07.2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Zum 01.01.2019 sollen darüber hinaus die Mautsätze selbst überarbeitet und unter Einbeziehung des sogenannten Wegekostengutachtens deutlich erhöht werden. Dies hat für alle Unternehmen, die Lkw ab 7,5 t einsetzen, erhebliche Auswirkungen und erfordert eine grundsätzliche Anpassung der derzeit gültigen Mauttabellen in zwei Schritten.

Was ändert sich zum 01.07.2018 konkret?

Ab 01.07.2018 werden alle Bundesstraßen mautpflichtig. Dies entspricht dann ca. 36.000 km zusätzlicher mautpflichtiger Straßen. Bis dato waren ca. 12.800 km Autobahnen und 2.300 km vorwiegend autobahnähnliche Bundesstraßen mautpflichtig, womit sich diese Strecke jetzt mehr als verdoppelt.

Wer ist betroffen?

Neben dem klassischen Fernverkehr trifft diese Maut vor allem die Zustellung und Abholung von Stückgutsendungen, da ein erheblicher Teil der für diese Leistung notwenigen Strecken auf Bundesstraßen stattfindet und somit ab 01.07.2018 komplett der Mautpflicht unterliegt.

Welche Einnahme erwartet die Bundesregierung?

Bei derzeit ca. 4,8 Mrd. Euro Maut schätzt der Bund die Mehreinnahme durch diese erste Maßnahme auf weitere 2 Mrd. Euro p.a.

Was verändert sich für aus Sicht des Frachtzahlers?

In Zusammenarbeit mit zehn großen Stückgutnetzwerken und einem unabhängigen Forschungsinstitut wurden die Auswirkungen dieser staatlichen Maßnahme auf die tatsächlich anfallenden Kosten für zu transportierende Sendungen ermittelt. Diese Auswirkungen sind je nach Region und Sendungsstruktursehr recht unterschiedlich. Speziell Stückgutsendungen werden jedoch durch die neue Mautregelung in der Zustellung und der Abholung deutlich stärker belastet als beispielsweise Komplettpartien im Fernverkehr. Grundsätzlich steigen so die Mautbelastungen einer reinen Nahverkehrstour um ca. 54 %, die Auswirkungen auf die Maut für eine durchschnittliche Stückgutsendung in Deutschland liegt bei etwa plus 25 %.

Was haben wir für Sie vorbereitet?

Zum Zweck der Rechnungskontrolle wurden die Ihnen bekannten Mauttabellen überarbeitet. Unter sg-rechnung@schmidt-gevelsberg.com können Sie Ihre neue Mauttabelle gern anfordern.

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