Im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen zweistufigen Mautanpassung steht nach dem ersten Schritt zum Juli 2018 nun der zweite bevor.
Was wurde zum 01.07.2018 geändert?
Die in diesem Jahr bereits durchgeführte erste Änderung betraf die Anzahl der Strecken, die mautpflichtig sind. Durch die Einbeziehung aller Bundesstraßen stieg deren Anteil, auf dem Maut zu entrichten ist, um 250 % auf über 50.000 km.
Die Mautsätze als solches wurden jedoch zunächst nicht verändert.
Was ändert sich jetzt zum 01.01.2019?
Nun geht es um die Höhe der Mautsätze selber. Gemäß dem sogenannten Wegekostengutachten wurden die Belastungen durch den Güterverkehr im Hinblick auf Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelastung ermittelt. Diese Werte werden den individuellen Faktoren der Fahrzeuge wie der Anzahl der Achsen, der Schadstoffklasse und der pauschalen Lärmemission zugerechnet. Auf Basis dieser Parameter wurden die neuen Mautsätze durch den Gesetzgeber festgelegt.
Welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung?
Die zu entrichtende Maut steigt je nach Fahrzeugkategorie signifikant an. Speziell in der derzeit schadstoffärmsten Gruppe der Fahrzeuge mit Euro VI muss beispielsweise zukünftig mit 18,7 ct pro km je nach Achsanzahl zwischen 38,5 und 59,8 % mehr Maut pro km bezahlt werden.
Insgesamt kalkuliert die Bundesregierung über das Wegekostengutachten (https://bit.ly/2DVhBqf) mit Mauteinnahmen bis 2022 in Höhe von 36 Mrd. Euro.
Was sind die konkreten Auswirkungen auf die Transportdienstleister?
Während sich die Ausweitung der Maut auf die Bundesstraßen zum 01.07.2018 stärker auf den sogenannten Verteilerverkehr auswirkte, werden von der generellen Anhebung alle Teile des Transports betroffen sein, insbesondere jedoch die eigentliche Entfernungsüberbrückung.
Aus dieser Logik heraus unterscheiden sich die Auswirkungen zwischen Stückgutsendungen und Teil- /Komplettpartien (TKL).
Im Stückgutbereich liegen die Kostensteigerungen pro Sendung im Durchschnitt bei ca. 3 %, bei den TKL-Sendungen je nach Entfernung zwischen 5 und 8 %.
Was wurde für Sie vorbereitet?
Die Mauttabellen wurden entsprechend neu berechnet und können ab 01.12.2018 unter sg-rechnung@schmidt-gevelsberg.com angefordert werden.